Gesellschafts- und Handelsrecht

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Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt als Teil des Wirtschaftsrechts die Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten und versucht dabei, den besonderen Anforderungen eines freien und zügigen Wirtschaftsverkehrs gerecht zu werden.

Durch das Handelsgesetzbuch (HGB) werden verschiedene Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches modifiziert und ergänzt. Neben dem HGB werden bestimmte Bereiche des Handelsverkehrs durch weitere eigenständige Gesetze geregelt. Viele der Regelungen greifen in einander. Abgerundet wird das Handelsrecht durch die handelsüblichen Bräuche, die sich im Laufe der Zeit unter den Kaufleuten herausgebildet haben. Als Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes sind dabei auch Handwerker, Gastronomen und andere Gewerbetreibende anzusehen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der juristischen Personen. „Juristische Personen“ sind von natürlichen Personen zu unterscheiden. Jeder Mensch ist eine natürliche Person. Juristische Personen werden nicht „geboren“, sondern nach gesetzlichen Regeln gegründet. In Deutschland können z.B. folgende juristischen Personen (=Gesellschaften) gegründet werden: offene Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), Unternehmergesellschaft (UG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einige mehr.

Die Gesellschaftsformen unterscheiden sich durch die unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung ihrer jeweiligen Organisation und den Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Gesellschafter. Für einige Gesellschaftsformen bestehen eigene Gesetze, die die Gesellschaft definieren, für andere Gesellschaftsformen sind die entsprechenden Regelungen beispielsweise im BGB oder HGB zu finden. Als Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes sind dabei auch Handwerker, Gastronomen und andere Gewerbetreibende anzusehen.

 

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