Schweigepflichtentbindungserklärung
Insbesondere Ärzte, aber auch Angehörige anderer Heilberufe, Rechtsanwälte, etc. unterliegen der Schweigepflicht. Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, z. B. bei Körperverletzungen (u.a. bei einem Verkehrsunfall, eines Angriffes, usw.), aber auch im Rahmen von Arzthaftungsverfahren (Kunstfehler, mangelnde Aufklärung) setzt die genaue Kenntnis der Krankenunterlagen durch den bearbeitenden Rechtsanwalt voraus.
Deshalb benötigen wir in solchen Verfahren Ihre Erklärung über die Schweigepflichtentbindung.