Urheberrecht

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Urheberrecht

Das Urheberrecht gewährt dem Urheber Schutz für seine Leistungen, welche er auf geistigem Gebiet erbracht hat. Gegenstand des Urheberechts sind daher Geistesschöpfungen. Das Gesetz bestimmt hierzu in § 1 UrhG, dass das Urheberrecht dem Schutz des Urhebers von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gewährt.

Wird das Urheberrecht einer Person verletzt, so stehen dem Verletzten regelmäßig verschiedene Ansprüche zu (Unterlassungsanspruch, Anspruch auf Vernichtung, Rückruf oder Überlassung). In unserem Kanzleialltag sind am häufigsten die Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz vertreten.