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Familienrecht
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Es werden also die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Ebenso sind Bestimmungen über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis geregelt.
Weiterhin umfasst sind Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption – kurz Kindschaftsrecht.
Darüber hinaus werden Streitigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen umfasst, welche das Familiengericht oder das Betreuungsgericht entscheidet.
Unter anderem werden von uns im Familienrecht folgende Bereiche bearbeitet:
(die Aufzählung ist nicht abschließend)
Ehe- und Scheidungsrecht
Eheverträge, Gütertrennung, Scheidungsfolgevereinbarungen, Aufhebung der Ehe, Zugewinnausgleich, Scheidung vor einjähriger Trennung, einvernehmliche / nicht einvernehmliche Ehescheidung
Sorgerecht
Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge, alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Abänderungen von Sorgerechtsvereinbarungen oder -entscheidungen sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht
Umgangsrecht
Umgangsrecht, Umgangspflicht, Kindeswille, Brief- / Telefonkontakte
Unterhaltsrecht
Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt nach Scheidung, Unterhalt für nicht verheiratete Kindesmutter, Elterlicher Unterhalt gegenüber Kindern, Abänderung von Unterhaltstiteln
Vermögensrecht
Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung / Scheidung, Hausratsteilung, Klärung der Nutzung und Auseinandersetzung bei Miteigentum (die „Scheidungsimmobilie“), Ausgleichsansprüche, Rückgewähr von ehebedingten Zuwendungen und Schenkungen, Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten, Bank- und Bausparguthaben, Freistellungsansprüche, gemeinsame Darlehen